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   BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18   

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https://dejure.org/2019,18207
BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG, § 32 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Einziehung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete ...

  • rewis.io

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung gegen eine Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert für die Einziehung: Auf die "Werthaltigkeit” einer Forderung kommt es nicht an

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Einziehung nicht in Anklage/EÖB - Rechtlicher Hinweis erforderlich

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

    8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1; Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob wegen einer Vermögenslosigkeit des Angeklagten erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, a. a. O. für das Revisionsverfahren; anders für den Arrest: BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 191/17, juris Rn. 20).

  • BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18

    Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren gegen eine

    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit zur Verteidigung des

    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • LG Berlin, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24

    Einziehung, Gegenstandswert. wirtschaftliches Interesse des Angeklagten, mehrere

    Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.2019 1 StR 471/18, m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2021 - 5 StR 43/20

    Festsetzung des Gegenstandswertes in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit

    Maßgeblich ist der Wert der Einziehungsforderung, wie ihn das Landgericht beziffert hat (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18; vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127 f.).
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